Aktuelle Updates zur Weiterbildungszeit (ehemalige Bildungskarenz) – September 2026

Bildungskarenz wird Weiterbildungszeit

Der Gesetzesentwurf zur Weiterbildungszeit wurde zur Begutachtung geschickt.

Die Frist für die Begutachtung endet am 29. September. Im Vergleich zur Bildungskarenz wurden die Kriterien für den Bezug der Weiterbildungszeit verschärft. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nun nicht mehr. Das Arbeitsmarktservice (AMS) prüft, ob die Weiterbildung als relevant eingestuft wird.

Ein weiteres Kriterium für die Inanspruchnahme der Weiterbildungszeit ist, dass man mindestens zwölf Monate beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt war. Dieser muss sich nach der neuen Reform an der Finanzierung beteiligen.

Die Weiterbildungszeit wird außerdem finanziell attraktiver, denn die Mindestweiterbildungsbeihilfe wird in Zukunft deutlich höher ausfallen als die Bildungskarenz; dafür ist eine direkte Beantragung der Weiterbildungszeit nach der Elternkarenz nicht mehr möglich.

Das bleibt

Die Weiterbildungszeit beträgt weiterhin mindestens 20 Wochenstunden bzw. 16 Stunden bei Vorliegen von Betreuungspflichten.

Sobald die Weiterbildungszeit offiziell genehmigt ist, werden wir die neuen elebe-Kurse veröffentlichen. Momentan sind nur diejenige von der Bildungskarenz.

Alle Angaben ohne Gewähr. Weitere Informationen gibt es ab Oktober 2026 beim AMS.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert