Der Gesetzesentwurf zur Weiterbildungszeit 2026 wurde zur Begutachtung geschickt.
Die Frist für die Begutachtung endet am 29. September. Im Vergleich zur Bildungskarenz wurden die Kriterien für den Bezug der Weiterbildungszeit verschärft. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nun nicht mehr. Das Arbeitsmarktservice (AMS) prüft, ob die Weiterbildung als relevant eingestuft wird.
Ein weiteres Kriterium für die Inanspruchnahme der Weiterbildungszeit ist, dass man mindestens zwölf Monate beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt war. Dieser muss sich nach der neuen Reform an der Finanzierung beteiligen.
Die Weiterbildungszeit wird außerdem finanziell attraktiver, denn die Mindestweiterbildungsbeihilfe wird in Zukunft deutlich höher ausfallen als die Bildungskarenz; dafür ist eine direkte Beantragung der Weiterbildungszeit nach der Elternkarenz nicht mehr möglich.
Das bleibt
Die Weiterbildungszeit beträgt weiterhin mindestens 20 Wochenstunden bzw. 16 Stunden bei Vorliegen von Betreuungspflichten.
Sobald die Weiterbildungszeit offiziell genehmigt ist, werden wir die neuen elebe-Kurse veröffentlichen. Momentan sind nur diejenige von der Bildungskarenz.
Alle Angaben ohne Gewähr. Weitere Informationen beim AMS.
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